
Eugen Brysch Lebenslauf | Eugen Brysch ist in seinen Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz (DFPP) wiedergewählt worden. Nach einstimmigem Votum habe ihn der Stiftungsvorstand für weitere fünf Jahre zum Vorstandsvorsitzenden der Stiftung berufen, teilte die Stiftung am Mittwoch in Dortmund mit.
Jetzt befindet er sich mitten in seiner dritten Amtszeit als Präsident.Seit der Umbenennung des Vereins in Deutsche Stiftung Patientenschutz im Jahr 2012 ist Brysch alleiniger Vorstand des Vereins. Zuvor war die Deutsche Hospizstiftung 17 Jahre in Betrieb, als die Patientenanwaltschaft ihre Arbeit aufnahm.
Brysch trat 1995 als Geschäftsführer in das Unternehmen ein und ist seit 1997 im Vorstand.Sie hat nach Angaben der Stiftung derzeit 55.000 Mitglieder und Förderer, die durch Spenden und Zuwendungen zum Verein beitragen.
Um ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit zu wahren, nimmt sie nach Angaben des Konzerns weder staatliche Gelder noch Zuschüsse von Krankenversicherungen an. Die Organisation nimmt auch keine Spenden von Unternehmen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen an.
Auf den Intensivstationen stellt sich die Situation wie folgt dar: Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Deutschen Stiftung Patientenschutz (DFPP):Um die Spannungen auf den Intensivstationen abzubauen, fordert Eugen Brysch mehr Transparenz vom medizinischen Establishment.
Sowohl die Krankenhauseinweisungsquote als auch die Divi-Intensivregistrierung sind nicht ausreichend umfassend: „Außerdem muss jeder, der für die medizinische Versorgung zuständig ist, alles sagen. Sorgen Sie dafür, dass alles auf dem Tisch liegt Das liegt zum Teil daran, dass Krankenhäuser alles sind, aber sie sind auch undurchsichtig.”
Bisher greift der Staat nur bei Verdienstausfällen infolge der Coronavirus-Quarantäne ein. Dies ändert sich spätestens zum 1. November für Nicht-Geimpfte. Eugen Brysch, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hat die Vorstellungen des Gesundheitsministers kategorisch zurückgewiesen – und seine Entscheidung ausführlich begründet.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die im Entwurf des Infektionsschutzgesetzes vorgeschlagenen Maßnahmen für unzureichend.Der Text des vorgeschlagenen Infektionsschutzgesetzes enthält nach Ansicht von Patientenschutzbeauftragter Brysch keine soliden Standards für gesetzlich vorgeschriebene Tests in Pflegeheimen.
In Vorbereitung auf den Corona-Winter sind auch bei Geimpften tägliche Tests vorgeschrieben.Die Ampelparteien arbeiten derzeit an einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes, um das Auftreten der vierten Corona-Welle zu verhindern.
Niemand kann dagegen argumentieren, dass regelmäßige, obligatorische Untersuchungen für Pflegeheimmitarbeiter und Besucher erforderlich sind. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) hat zwar einen Entwurf des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes erhalten, es ist jedoch unklar, ob dieser konkrete Empfehlungen enthält.
Das kritisiert Patientenschutzaktivist Eugen Brysch, der in einem Interview mit dem RND erklärte, “es sei unverantwortlich, dass die Ampelgruppen im neuen Infektionsschutzgesetz nur ungenaue Testregimes für die Altenpflege vorsehen”.
Die Bewohner des Pflegeheims benötigen schnellstmöglich handfeste Zusicherungen, “um möglichst sicher durch den Corona-Winter zu kommen”. Dies ist nicht möglich, ohne eine tägliche Testpflicht für alle Mitarbeiter und Besucher aufzuerlegen.
