
Henrike Roßbach Lebenslauf | Henrike Roßbach, Jahrgang 1979, arbeitet seit Anfang 2018 als Korrespondentin im Parlamentarischen Präsidium der Süddeutschen Zeitung Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik in der Hauptstadt Berlin.
Zuvor arbeitete sie acht Jahre als Wirtschaftskorrespondentin für die Parlamentsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, davor arbeitete sie als Wirtschaftsreporterin für die FAZ in Frankfurt. Nach dem Abitur studierte sie VWL an der Universität zu Köln, die sie mit dem Diplom abschloss.
Außerdem ist sie Absolventin der Kölner Journalistenschule. Während ihres Studiums verbrachte sie ein Jahr als Fulbright-Stipendiatin an der University of Colorado in Boulder, USA.
Henrike Roßbach arbeitet als Reporterin für die Wirtschaftsabteilung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, wo sie sich mit Themen wie deutschen Gewerkschaften und Handelspolitik beschäftigt. Sie wurde am 13. April 1979 in Darmstadt geboren.
Nach dem Abitur besuchte sie die Kölner Journalistenschule und absolvierte gleichzeitig ein Studium der Volkswirtschaftslehre. Das Studienjahr 2002/2003 verbrachte sie als Fulbright-Stipendiatin in Boulder, Colorado, wo sie ihren Abschluss machte.
Im folgenden Jahr schloss sie ihr Grundstudium ab und begann 2004 ein zweijähriges Volontariat bei der FAZ. 2007 wurde ihr für ihre Arbeit der Nachwuchspreis der Georg-von-Holtzbrinck-Preise für Wirtschaftspublizistik verliehen.
Der Deutsche Journalistenpreis für Bildung und Arbeit würdigte sie 2009 als Finalistin.
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In Berlin erscheint die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Sie schreibt über Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsverbände, Verbraucherschutz und Umweltpolitik sowie über den Nahen Osten und die Landwirtschaft. Zuvor arbeitete sie als Wirtschaftsreporterin bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), wo sie 2004 auch ihren Freiwilligendienst absolvierte.
Henrike Roßbach absolvierte ihr Studium der Volkswirtschaftslehre und der Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Parallel dazu besuchte sie die Kölner Journalistenschule für Politik und Wirtschaft.
So könnte ein Beitrag von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung interpretiert werden, in dem sie sich erleichtert darüber ausdrückt, dass Sanktionen nach deutschem Recht, ähnlich wie andere auch, noch rechtmäßig sind.
Das Bundesverfassungsgericht hingegen hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Vorschrift eher fakultativ als zwingend sei. Der Gesetzgeber „darf“ solche Instrumente nutzen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Es ist auch möglich, einige Passagen der Urteilsbegründung entgegen dieser „kann“-Vorschrift auszulegen:
„Die Würde des Menschen ist nach Artikel 1 Absatz 1 der Genfer Konventionen geschützt, sofern er sich in seiner Individualität versteht und sich seiner selbst bewusst ist. die Situation “
